Eine neue Satzung wird auf unserer nächsten Jahreshauptversammlung beschlossen.
Die Veröffentlichung kann hier erst nach Genehmigung durch das Amtsgericht Bad Oeynhausen erfolgen.
Eine neue Satzung wird auf unserer nächsten Jahreshauptversammlung beschlossen.
Die Veröffentlichung kann hier erst nach Genehmigung durch das Amtsgericht Bad Oeynhausen erfolgen.